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   VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 ZB 17.311   

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VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 ZB 17.311 (https://dejure.org/2018,11688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.04.2018 - 21 ZB 17.311 (https://dejure.org/2018,11688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 2018 - 21 ZB 17.311 (https://dejure.org/2018,11688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BÄO § 6 Abs. 1 Nr. 2
    Ruhen der ärztlichen Approbation infolge mangelnder Eignung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des Ruhens einer ärztlichen Approbation aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung; Vorliegen einer Opiat- oder Opioidabhängigkeit beim Arzt

  • rewis.io

    Ruhen der ärztlichen Approbation infolge mangelnder Eignung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BÄO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; BÄO § 6 Abs. 2 Nr. 2
    Anordnung des Ruhens einer ärztlichen Approbation aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung; Vorliegen einer Opiat- oder Opioidabhängigkeit beim Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arzt wehrt sich erfolgreich gegen Ruhen seiner Approbation aus gesundheitlichen Gründen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 ZB 17.311
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - jeweils juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 ZB 17.311
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 ZB 17.311
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - juris Rn. 28; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 4.98

    Approbation als Arzt; einschränkende Nebenstimmungen; Auflagen; Befristung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 ZB 17.311
    Hänge die Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Eignung von der Erfüllung von Bedingungen usw. ab, tue es zugleich die Grundlage für das Fortbestehen der Approbation, die aber als Nebenbestimmung zu einer Approbation nicht zulässig sei (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.1998 - 3 C 4/98 - juris).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 ZB 17.311
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - juris Rn. 28; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.04.2009 - 21 C 09.389

    Ruhen der Approbation; Streitwert

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 ZB 17.311
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 52 Abs. 1 GKG, wobei sich der Senat an Nr. 16.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit orientiert hat (vgl. BayVGH, B.v. 24.4.2009 - 21 C 09.389 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2019 - 13 A 897/17

    Rechtswidrige Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt; Anknüpfung

    Der Bescheid des Beklagten vom 26. September 2016 ist in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 13 B 893/16 -, juris, Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 25. April 2018 - 21 ZB 17.311 -, juris, Rn. 10; OVG Saarland, Urteil vom 29. November 2005 - 1 R 12/05 -, juris, Rn. 61, rechtwidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§§ 113 Abs. 1 Satz 1, 114 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 10.09.2020 - 3 C 13.19

    Ruhen der ärztlichen Approbation nur bei konkreter Gefahr im Zeitraum bis zum

    Rechtsänderungen bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sind folglich zu berücksichtigen (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. April 2018 - 21 ZB 17.311 - juris Rn. 10; OVG Münster, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 13 B 893/16 [ECLI:DE:OVGNRW:2016:1021.13B893.16.00] - juris Rn. 5).
  • VG München, 30.07.2021 - M 16 S 21.2113

    Ruhen der Approbation als Arzt wegen Zweifeln an gesundheitlicher Eignung und

    Dies gilt erst recht, wenn die Begründetheit der Verordnung des Betäubungsmittels - wie hier - nicht nachvollziehbar ist (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 ZB 17.311 - juris Rn. 24 zur gesundheitlichen Eignung bei einer Opioidtherapie).

    Abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls kann etwa die Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Eignung von bestimmten "Bedingungen" abhängig sein (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 ZB 17.311 - juris Rn. 21 ff. sowie VG München, U.v. 26.9.2017 - M 16 K 16.4035 - juris Rn. 24 f. jeweils zur Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Eignung des Arztes durch eine spezielle Medikation bzw. Therapie; in Abgrenzung zu BVerwG, U.v. 9.12.1998 - 3 C 4.98 - juris zur zeitlich oder sachlich eingeschränkten Ausübung der ärztlichen Heilkunde nur im Rahmen der Erlaubnis nach §§ 2 Abs. 2, 10 BÄO).

  • OVG Hamburg, 09.11.2023 - 3 Bf 64/21

    Erteilung einer Approbation als Arzt; fehlende gesundheitliche Eignung zur

    Die im Tatbestand des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BÄO normierte Voraussetzung "nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet" erfordert anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles eine Subsumtion unter den in dieser Norm enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 13.4.2022, 7 A 2210/18.Z, ESVGH 72, 212, juris Rn. 29; ähnlich VGH München, Beschl. v. 25.4.2018, 21 ZB 17.311, juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 30.07.2021 - AN 4 S 21.01357

    Ruhen der Approbation bei Opioid-Suchterkrankung eines Arztes

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ruhensanordnung ist im Hinblick auf § 6 Abs. 2 BÄO, wonach die Anordnung bei Nichtmehrvorliegen ihrer Voraussetzungen aufzuheben ist, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. - wenn eine solche nicht stattfindet - der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 ZB 17.311 - juris Rn. 10; OVG NW, B.v. 21.10.2016 - 13 B 893/16 - juris Rn. 5).

    Diese dem ärztlichen Beruf immanente Verpflichtungen werden auch im ärztlichen Gelöbnis zum Ausdruck gebracht: "Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können." Dabei hängt die Beurteilung, wann dem Arzt die gesundheitliche Eignung vorübergehend abzusprechen ist, vom jeweiligen Krankheitsbild ab und bedarf einer Einzelfallprüfung (Schelling in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, BÄO § 6 Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 ZB 17.311 - juris Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - 13 B 576/18

    Rechtswidrige Aufforderung zur Abgabe der Approbationsurkunde; Feststellung der

    vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 13 B 893/15 -, juris, Rn. 5 ; BayVGH, Beschluss vom 25. April 2018 - 21 ZB 17.311 -, juris, Rn. 10.
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